AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand

1.1. Das Mitglied erhält das Recht entsprechend der Mitgliedschaft die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen von Vicus Sportsclub im Rahmen der Öffnungszeiten in beliebigem Umfang zu nutzen. Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an von Personal betreuten Öffnungsstunden besteht nicht. Die Mitgliedschaft gilt nur für das jeweilige Studio, für welches die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde.

1.2. Die Nutzung und der Zutritt zu den Einrichtungen ist nur mit einem gültigen Transponder möglich. Das Mitglied verpflichtet sich, diese Karte nur höchstpersönlich zu verwenden und sie nicht Dritten zu überlassen.

2. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen

2.1. Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsvereinbarungen sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.

2.2. Neufassungen der AGB werden zum Inhalt, wenn Vicus Sportsclub auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist Vicus Sportsclub berechtigt, die Mitgliedsvereinbarung zum Ende des jeweiligen Monats zu kündigen.

3. Mitgliedschaft

3.1. Die Laufzeit der Mitgliedsvereinbarung beträgt die Mindestlaufzeit der gebuchten Mitgliedschaft. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgemäß (siehe Ziff. 5) vor dem jeweiligen Ende der Mitgliedschaft gekündigt, verlängert sie sich um die jeweilige Erstlaufzeit. Eine Ausnahme bildet die Mitgliedschaft FIX24, in der die Vertragsverlängerung 12 Monate beträgt.

3.2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

3.3 Vicus-Sportsclub ist berechtigt, jährlich den Monatsbeitrag nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit um einen Euro pro Monat zu erhöhen.

4. Mitgliedsbeitrag / Zahlungsweise

4.1. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und sämtlicher sonstiger Kosten erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils zu Beginn des Monats im Voraus fällig. Einmalige Gebühren werden mit dem Mitgliedsbeitrag für den ersten Monat der Mitgliedschaft bzw. im Folgemonat auf den jeweiligen Monat der Leistungserbringung fällig. *Halbjährliche Gebühren werden mit dem ersten Monatsbeitrag bzw. dann im jeweils 6-monatigen Turnus im Voraus fällig.

*Servicepauschale alle 6 Monate
– Trainingspläne
– Trainerstunden jederzeit Buchbar
– Wasser-Flat

4.2. Die im Verzugsfall anfallenden Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt, darunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

5. Deaktivierung / Kündigung

5.1. Mitgliedschaften FIX24 und FIX12 können mit einer Frist von 1 Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung für diese 2 Mitgliedschaften ist nur per Post und an folgende Anschrift möglich:

Vicus-Sportsclub

Heinrich-Hammer Straße 16/6

89155 Erbach

5.2 Die Deaktivierung der Mitgliedschaft FLEX EINS erfolgt per Post oder E-Mail (info@vsclub.de) mit einer Frist von 15 Tagen zum Ende der vereinbarten Laufzeit.

6. Ruhezeiten

6.1. Ruhemonate sind nicht möglich.

7. Sonstige Kosten

7.1. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten.

7.2. Solche sonstigen zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

8. Daten des Mitglieds

8.1. Änderungen der für die Mitgliedschaft relevanten Daten des Mitglieds, z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressermittlung bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.

8.2. Vicus Sportsclub erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Weiter überwacht Vicus Sportsclub seine Einrichtungen teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Mündliche Abreden bestehen nicht.

9.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Hausordnung

Zutritt

Der Zutritt zum Studio ist nur mittels einem gültigen Transponder möglich.

Die Weitergabe der Karte  ist strengstens verboten, ebenso jeglicher anderweitige Versuch Nicht-Mitgliedern Zutritt zum Studio zu verschaffen. Zu Kontrollzwecken hat jedes Mitglied während des Trainings einen gültigen Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument mitzuführen und bei Aufforderung vorzuzeigen.

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren ist nicht gestattet.

Training

Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Sämtliche beweglichen Gegenstände – wie z.B. Hanteln, Scheiben, Stangen usw. – sind nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen.

Während den Satzpausen sind die Geräte für andere Mitglieder freizugeben.

Aus hygienischen Gründen dürfen die Trainingsflächen nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Darüber hinaus ist eine geeignete Sportkleidung zu tragen sowie bei der Benutzung der Geräte ein Handtuch zu verwenden.

Duschen & Spinde

Der Umkleidebereich soll nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden.

Die Spinde dürfen nur während der Trainingszeit des Mitglieds belegt werden. Vicus Sportsclub ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde auf Kosten des Mitglieds zu öffnen und den Inhalt zu entsorgen. Das zum Abschließen notwendige Vorhängeschloss ist selbst mitzubringen.

Verbotene Substanzen

Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren.

Ferner ist es verboten, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und / oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in das Studio mitzubringen.

Ebenso ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Einrichtungen anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Sonstiges

Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke mitzubringen.